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   RG, 19.10.1912 - Rep. VI. 137/12   

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RG, 19.10.1912 - Rep. VI. 137/12 (https://dejure.org/1912,153)
RG, Entscheidung vom 19.10.1912 - Rep. VI. 137/12 (https://dejure.org/1912,153)
RG, Entscheidung vom 19. Oktober 1912 - Rep. VI. 137/12 (https://dejure.org/1912,153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 240
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Errichtungszeitpunkt des Feststellungsbescheides vom 13. April 1981 eine objektiv mögliche Benutzung der Urkunde im früheren Verfahren ausschloß und daher nach dem Wortlaut des 5 580 Nr. 7 b ZPO die nach Rechtskraft des anzufechtenden Ur teils errichtete Urkunde über die Schwerbehinderteneigenschaft des Restitutionsklägers als Restitutionsgrund ausscheiden müßte (BGH Urteil vom 6. Juli 1979, aaO; BGHZ 30, 60; BGH VersR 1975, 260; RGZ 80, 240, 242; 123, 304, 305; 151, 203, 206 f .; Stein/ Jonas/Grunsky, aaO, ? 580 Rz 26).
  • BVerwG, 29.01.1957 - VI B 85.56

    Rechtsmittel

    Das Oberverwaltungsgericht ist in seiner Rechtsauffassung, daß die vorgelegten Urkunden nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 580 Nr. 7 Buchst. b der Zivilprozeßordnung - ZPO - zu rechtfertigen vermöchten, der ständigen Rechtsprechung des früheren Reichsgerichts (RGZ 80, 240; 123, 304; 135, 123; 151, 203) gefolgt, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 1, 218).

    Es geht daher nicht an - wie auch das Reichsgericht vor allem in seiner Entscheidung RGZ 80, 240 [242] unter Hinweis auf die Motive zur Zivilprozeßordnung ausgeführt hat -, die im Gesetz als Restitutionsgrund nicht vorgesehenen Aussagen neuer Zeugen und Sachverständigen auf dem Wege über schriftliche Erklärungen in den Wiederaufnahmeprozeß einzuführen.

  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

    Die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO kann grundsätzlich nur auf Urkunden gestützt werden, die schon in dem früheren Verfahren hätten verwertet werden können, die schon errichtet waren, bevor das frühere Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde (BGHZ 2, 245 f [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157, 162 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 137/51]; 30, 60, 64 f [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58]; 34, 77, 79 [BGH 16.12.1960 - IV ZR 158/60]; 46, 300, 303 [BGH 14.12.1966 - IV ZR 241/65]; BGH RzW 1964, 404; RGZ 80, 240, 242; 123, 304 f; 151, 203, 206).
  • BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58

    Ärztliches Sachverständigengutachten - Urkunde - Restitutionsklage -

    Einer ausdehnenden Auslegung dieser Vorschriften sind enge Grenzen gesetzt, weil es sich dabei um Ausnahmevorschriften gegenüber der Absolutheit der Rechtskraftwirkung handelt, die im Interesse der Rechtssicherheit so weit wie möglich geschützt werden muß (ebenso RGZ 80, 240 für den Fall ärztlicher Gutachten Uber Unfallsfolgen; BGHZ 1, 218 für den Fall eines erbbiologischen Gutachtens).
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Als Wiederaufnahmegrund genügen in der Regel allerdings nicht Protokolle über Zeugen und Sachverständigenvernehmungen, weil auch die Ermittlung neuer Zeugen und Sachverständigen nicht genügt und das Gesetz andernfalls umgangen würde (RGZ 80, 240; Baumbach ZPO 21. Aufl § 580 Anm. 4 C).
  • BVerwG, 30.07.1960 - III B 207.57

    Rechtsmittel

    Die wahre Bedeutung eines so gestalteten Urkundenbeweises würde nämlich darin liegen, daß er die Vernehmung im Vorprozeß nicht gehörter Zeugen ermöglichte, ein Ergebnis, das dem Willen des Gesetzes, so wie er im § 580 ZPO zum Ausdruck gekommen ist, nicht entspricht (vgl. auch die Entscheidung des Reichsgerichts, RGZ 80 S. 240/243).
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